WERKVERKEHR, WARENTRANSPORT, FRACHTFÜHRERHAFTUNG – AUF DIESE VERSICHERER SETZEN WIR.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt die Unterscheidung zwischen gewerblichen Güterkraftverkehr (Verkehrshaftung) und Werkverkehr.
Die Beförderung fremder Güter wird dem Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs zugeordnet, die Beförderung von Gütern zum eigenen Zweck – also z.B. eigener Maschinen oder Werkzeugen zu Baustellen – dem Werkverkehr.
Warentransportversicherung
Aus der Pflicht eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, wird eine Grundabsicherung der transportierten Güter erreicht. Die Beschränkungen des Haftungsrahmens des Spediteurs und Frachtführers beschränkt gleichsam auch die Ersatzleistung – bis hin zu einer kompletten Haftungsbefreiung und damit keiner Eintrittspflicht im Schadenfall.
Um dennoch den Warenwert der transportierten Güter absichern zu können, kann eine Warentransportversicherung abgeschlossen werden. Es ist möglich Einzeltransporte zu versichern, aber auch über eine Generalpolice alle Bezugs- und Versandtransporte im Versicherungsjahr abzudecken.
Verkehrshaftung
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Pflichtversicherung nach §7a GüKG für Fuhrunternehmer und Spediteure (gilt auch für Lohnunternehmer in der Landwirtschaft) im gewerblichen Güterkraftverkehr, sofern die Beförderungen mit Fahrzeugen erfolgt, die inkl. mitgeführtem Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen. Diese ist somit bei Gewerbeanmeldung vorzulegen und kann durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jederzeit auf Gültigkeit überprüft werden.
Die Pflichtversicherung dient zur Erfüllung der Ansprüche eines Dritten z.B. bei Beschädigung oder Verlust der Güter – im Rahmen des zwischen Auftraggeber und Fuhrunternehmer/Spediteur vereinbarten Haftungskorridors.
Werkverkehr/Autoinhalt
Für den Werkverkehr besteht eine Befreiung (§9 GüKG) von der Versicherungspflicht nach §7a GüKG, da es sich um den Transport von Gütern in eigenem Interesse handelt. Der oftmals hohe Wert von Werkzeugen, Geräten und mitgeführten Hilfsmitteln kann über eine
Werkverkehrs-/Autoinhaltsversicherung abgesichert werden.
Weitere Informationen: https://landingpage.vema-eg.de/?m=sanverdi&p=transportrisiken
Tuttlingen, den 18.12.2020
Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen