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Kinderabsicherung

Kinderabsicherung

Schutz für die Schutzbedürftigsten

Ob Eltern jemals aufhören sich Sorgen um Ihre Kinder zu machen?
Vermutlich nicht, kann man doch nicht immer bei ihnen sein und auf sie aufpassen. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu bedenken. Nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS:

TREPPENSTURZ
Der 5jährige Phillip verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt die Treppe hinab und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Bruch eines Unterarms zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es aber leider zu spät. Phillip wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben können. Die Behandlungskosten werden zwar durch die Krankenversicherung der Eltern gedeckt, die anfallenden Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen jedoch zu Lasten der Eltern.

KRANKENHAUS
Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.

Sanverdi Versicherungmakler GmbH

Sinem Bikec

27.10.2021

 

 

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