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Elektroauto brennt in der Tiefgarage – Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Elektroauto brennt in der Tiefgarage – Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Elektroautos sind längst keine Seltenheit mehr und bieten eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Doch während die Vorteile wie geringere Emissionen und geringere Betriebskosten immer mehr Menschen überzeugen, gibt es auch potenzielle Risiken, die mit diesen Fahrzeugen einhergehen. Besonders in Bezug auf Brandgefahr stehen Elektroautos oft im Fokus – vor allem, wenn sich der Brand in einer Tiefgarage entfaltet.

Doch was passiert, wenn ein Elektroauto in einer Tiefgarage Feuer fängt? Wird der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters gedeckt, oder kommt die Versicherung des Gebäudes oder der Tiefgarage für den Schaden auf?

1. Brandgefahr bei Elektroautos

Elektroautos haben eine komplexe Technik, bei der vor allem die Lithium-Ionen-Batterien eine potenzielle Brandquelle darstellen. Im Falle eines Unfalls oder einer Fehlfunktion können diese Batterien überhitzen und Feuer fangen. Dieses Risiko ist bei Elektroautos grundsätzlich höher als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, da die Batterien bei einer Entzündung schwerer zu löschen sind und die Schäden oft erheblich sind.

Ein Brand in einer Tiefgarage kann schnell größere Ausmaße annehmen, da sich die Rauchgase in einem geschlossenen Raum wie einer Tiefgarage schnell verbreiten und auch andere Fahrzeuge und die Garage selbst beschädigen können.

2. Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters

Die Haftpflichtversicherung eines Elektroauto-Besitzers deckt in der Regel Personenschäden und Sachschäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Wenn beispielsweise durch das Elektroauto ein Brand ausgelöst wird, der Schäden an anderen Fahrzeugen oder an der Tiefgarage verursacht, könnte die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters dafür haften.

Allerdings gibt es hier einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Verschulden des Fahrzeughalters: Die Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich nur, wenn der Fahrzeughalter durch eigenes Verschulden den Brand verursacht hat. Ein technischer Defekt, der nicht durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs ausgelöst wurde, könnte unter Umständen von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sein.
  • Brandursache: Handelt es sich um einen Brand, der durch einen Defekt am Elektroauto (z.B. ein Problem mit der Batterie) verursacht wurde, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht für den Schaden aufkommt. In diesem Fall wäre es eher ein Fall für eine Kasko-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wenn jedoch ein Brand durch das Verschulden des Fahrzeuginsassen verursacht wurde, etwa durch fahrlässige Handhabung des Fahrzeugs, könnte die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs greifen.

3. Die Haftung des Garagenbetreibers

In einer Tiefgarage, die durch Dritte betrieben wird, könnte auch der Betreiber haftbar gemacht werden, wenn der Brand durch Mängel an der Garage oder unsachgemäße Wartung der Infrastruktur (z.B. elektrische Leitungen) verursacht wird. In solchen Fällen könnte die Haftpflichtversicherung des Garagenbetreibers zur Zahlung des Schadens verpflichtet sein. Wichtig dabei ist, dass dies nur dann zutrifft, wenn ein Fehler des Betreibers nachgewiesen werden kann. Wenn also der Brand auf einen Defekt am Fahrzeug selbst zurückzuführen ist, haftet der Fahrzeughalter – nicht der Betreiber der Tiefgarage.

4. Was passiert mit den Gebäudeschäden?

Falls durch den Brand in der Tiefgarage das Gebäude selbst beschädigt wird, etwa durch Feuer oder Rauch, kommt in der Regel die Gebäudeversicherung des Eigentümers für den Schaden auf. Wenn der Brand jedoch durch das Elektroauto verursacht wurde, könnte die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters den Schaden an der Tiefgarage übernehmen – vorausgesetzt, der Halter ist für den Brand verantwortlich. Sollte es sich um einen technischen Defekt handeln, könnte die Gebäudeversicherung des Betreibers die Kosten tragen, sofern keine Haftung des Fahrzeughalters vorliegt.

5. Fazit: Wann zahlt welche Versicherung?

Ob die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für Schäden aufkommt, wenn ein Elektroauto in einer Tiefgarage brennt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Der Brand muss durch das Fahrzeug verursacht worden sein, und zwar entweder durch ein eigenes Verschulden des Fahrzeughalters oder durch einen technischen Defekt.
  • Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters greift dann, wenn der Halter für den Brand verantwortlich ist.
  • Bei Schäden am Fahrzeug selbst kommt die Kasko-Versicherung ins Spiel.
  • Für Gebäudeschäden und Tiefgaragenschäden kann die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Haftpflichtversicherung des Garagenbetreibers zuständig sein.

Es ist wichtig, die Details der eigenen Versicherungspolicen genau zu prüfen und gegebenenfalls die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren, um Klarheit über den individuellen Versicherungsschutz zu bekommen. Ein Elektroauto kann sicherlich eine großartige und umweltfreundliche Wahl sein, aber der Versicherungsschutz im Falle eines Brandes sollte nicht unterschätzt werden.

Wichtiger Hinweis: Falls du ein Feuer in einer Tiefgarage entdeckst oder ein Brand entsteht, zögere nicht, sofort den Notruf zu wählen. Die Feuerwehr ist rund um die Uhr erreichbar, um bei solchen Notfällen schnell zu handeln. Weitere Informationen zur Feuerwehr und wie du im Brandfall richtig reagierst, findest du auf der offiziellen Webseite der Feuerwehr.

Sichere dich ab und prüfe deinen Versicherungsschutz! Der Schutz vor unerwarteten Schäden ist genauso wichtig wie die Wahl des richtigen Fahrzeugs. Stelle sicher, dass deine Versicherung für alle Eventualitäten gewappnet ist.

 

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