Hybride
Ein Hybridfahrzeug wird nicht von außen elektrisch aufgeladen und benötigt folglich keine Ladeinfrastruktur. Der Nachteil: Sie können nur kleine beziehungsweise sehr kurze Fahrten rein elektrisch durchführen. Hybride verfügen sowohl über einen Verbrennungs- als auch einen Elektromotor. Zudem besitzen alle Hybride eine HV-Batterie. Plug-in-Hybride hingegen werden von außen aufgeladen. Daher benötigen Sie hier eine Ladestation, wenn Sie überwiegend elektrisch fahren möchten. Die Reichweite eines Plug-in-Hybridfahrzeuges beträgt etwa 20 bis 80 Kilometer.
Elektrofahrzeuge
E-Fahrzeuge werden ausschließlich mit Strom betrieben. Die in einem Akku gespeicherte elektrische Ladung wird in mechanische Energie umgewandelt, wodurch das Fahrzeug angetrieben wird. An Ladestationen oder Stromtankstellen wird das E-Auto aufgeladen.
DIE VORTEILE EINES E-AUTOS
- E-Autos schonen – zumindest beim Fahren – die Umwelt.
- Neben den ökologischen Aspekten profitieren Elektrofahrer auch finanziell, denn der Staat gewährt eine Steuerbefreiung für zehn Jahre (bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025). Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstete Fahrzeuge werden ebenfalls von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. In diesen Fällen beginnt die Steuerbefreiung an dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen als erfüllt feststellt.
- Ein weiterer finanzieller Aspekt ist die Kaufprämie, die auf Elektroautos (4500 Euro) und Plug-in-Hybride (4500 Euro) gewährleistet wird. Auch dieser finanzielle Vorteil wird bis Ende 2025 gewährt – oder bis die Gesamtsumme von 2,09 Milliarden Euro ausgeschöpft wurde. Daher gilt es also schnell zu sein. Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt. Somit wird der Kauf von Elektroautos mit bis zu 9000 Euro gefördert und Plug-in-Hybridfahrzeuge erhalten eine Förderung von 6750 Euro. Diese Prämien soll es allerdings nur bis zum Ende des Jahres 2021 geben.
- Auch die Betriebskosten wirken sich meist positiv auf den Geldbeutel aus, denn bei manchen E-Tankstellen und Einzelhändlern ist das Aufladen des E-Autos bereits umsonst. Aber Achtung: Die regulären Preise unterscheiden sich an öffentlichen Ladesäulen teilweise stark. Sie sind abhängig von Ladedauer, Ladeleistung und Anbieter.
- Neben der Ersparnis bei den Betriebskosten kann auch bei den Wartungskosten gespart werden; es entfallen z. B. Öl- und Ölfilterwechsel.
- Ein weiterer Vorteil für alle Elektrofahrer sind die besonderen Vorrechte, die mit einem E-Auto einhergehen. Mit dem E-Kennzeichen können Elektrofahrzeuge Sonderrechte nutzen, sofern die Kommunen dies anbieten, z. B. ermäßigtes oder kostenfreies Parken.
E-KENNZEICHEN
Welche Bevorrechtigungen gibt es?
- Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen;
- Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren);
- Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten;
- (Teil-) Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung.
Welche Autos können ein E-Kennzeichen bekommen?
- Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenautos (FCEV)
- Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV), sofern – der CO2-Ausstoß unter 50 Gramm/Kilometer liegt oder – die Reichweite mit Elektroantrieb mindestens 40 Kilometer beträgt.
Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?
Nein. Jedoch gibt es dadurch keinerlei Nachteile, weshalb es immer zu empfehlen ist.
Brauche ich trotz E-Kennzeichen eine Umweltplakette?
Auch eine Umweltplakette wird hierbei benötigt.
BRAUCHE ICH EINE VERSICHERUNG?
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für jedes Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.). Darunter fallen also auch Elektrofahrzeuge und Hybride. Somit benötigen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung für Ihr E-Auto.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERT?
- Haftpflichtversicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen; Abschleppkosten; Nutzungsausfall; Schmerzensgeld; Kosten für Heilung; Kosten des Sachverständigen.
- Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion; Entwendung (Diebstahl, Raub); Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; Zusammenstoß mit Haarwild; Bruchschäden an der Verglasung; Schäden an der Verkabelung.
- Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
- Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt; • vorsätzlich verursachte Unfälle;
- Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, z. B. Betriebs- und Motorschäden. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können aber, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen werden.
WORAUF SOLLTE BEI DER ABSICHERUNG EINES E-AUTOS GEACHTET WERDEN?
Akkumulator
Der Akku ist das Herzstück eines jeden E-Fahrzeuges und das teuerste Bauteil am elektrischen Antrieb. Bei einem Fahrzeug der Marke Tesla kann der Betrag beispielsweise bis zu 20 000 Euro betragen. Achten Sie daher sowohl auf die Absicherung Ihres Akkus als auch darauf, dass Folgeschäden, die durch den Akku entstehen, mitversichert sind. Bedienfehler sowie eine Tiefenentladung sollten bestenfalls mitenthalten sein.
Empfehlenswert ist eine Allgefahrendeckung. Diese schützt den Akku nicht nur gegen die versicherungstypischen Gefahren wie Brand, Diebstahl, Sturm oder Unfall, sondern auch gegen alle denkbaren Beschädigungen, die nicht ausdrücklich in den AKBs ausgeschlossen sind, wie beispielsweise Bedienungsfehler beim Laden. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung, Konstruktionsfehler, Materialfehler und chemische Reaktionen.
Achten Sie zudem darauf, dass die Neupreisentschädigung den Akku beinhaltet und möglichst mindestens 24 Monate gilt. Andernfalls bekommen Sie bei einem Leistungsfall nur den Zeitwert des Akkus – und dieser fällt immer geringer aus als der Neupreis. Zudem sollte der Altersabzug für die Zeit danach möglichst gering sein. Der Abzug gibt an, um wie viel Prozent sich die Entschädigung des Akkus im Laufe der Jahre verringert. Eine weitere, nicht zu unterschätzende Leistung sind die Entsorgungskosten für einen beschädigten Akku nach Totalschaden (auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist).
Hackerangriffe
Die Cyberkriminalität nimmt von Jahr zu Jahr immer weiter zu. Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran – und mit ihr leider auch die negativen Seiten. Doch auch hierüber müssen Sie sich keine Gedanken machen, denn einige Versicherer sichern Hackerangriffe ab. Folgeschäden von Kurzschluss und Tierbissen Die Auswirkungen sind hier meist deutlich gravierender als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Daher sollte die Versicherungsleistung am besten bei 20 000 Euro liegen.
Mitversicherung der Ladegeräte mitsamt Ladekabel und dazugehöriger Adapter
Hier ist eine Unterscheidung zu treffen: Es gibt zum einen Ladestationen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind (sogenannte Wallboxen) und zum anderen mobile Ladestation. Beide gilt es gegen Überspannung und Vandalismus abzusichern. Dies können Sie bei einigen Anbietern über einen zusätzlichen Baustein in Ihre Kfz-Versicherung einschließen.
Ladekarten
Wer sein Elektroauto an einer Stromtankstelle laden möchte, benötigt dafür oftmals eine Ladekarte. Der Diebstahl dieser Ladekarten kann im schlimmsten Falle zu einer unberechtigten Nutzung (z. B. Abbuchungen) führen. Sichern Sie diese Gefahr gut ab!
Schutzbrief
Achten Sie darauf, dass die Pannenhilfe auch greift, wenn der Akku bei Elektroautos entladen ist und das Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Wer hat schon einen Kanister Strom im Kofferraum? Das Fahrzeug wird dann grundsätzlich bis zur nächsten Ladestation abgeschleppt. Zudem gilt es zu prüfen, ob beim Abschleppen Brände mitabgesichert sind. Ein unachtsames Abschleppen kann schnell zu einem Kurzschluss führen und somit zu einem Schaden, der andernfalls sehr kostspielig wird.
LEASING
Beim Leasing gibt es zwei denkbare Konstellationen: Entweder das Auto ist geleast oder der Akku. Denn einige wenige Hersteller bieten dem Kunden die Möglichkeit, den reinen Akku zu leasen. Das E-Auto ist geleast In der Kfz-Versicherung spielt es keine Rolle, ob es sich um ein gekauftes oder um ein geleastes Fahrzeug handelt. Der Leasinggeber verlangt jedoch in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Denn dann ist beispielsweise der Akku bei Unfällen oder einem Diebstahl abgesichert. Ohne eine Vollkaskoversicherung müssten Sie als Leasingnehmer dem Leasinggeber alle Schäden am Auto aus eigener Tasche zahlen.
Der Akku ist geleast
Einige Autohersteller bieten mittlerweile das Leasing des Akkus an. Der Hersteller gewährleistet in der Regel die Funktionstüchtigkeit des Akkus; auf Schäden wie Diebstahl, Marderbiss oder Brände gibt er jedoch keine Gewährleistung. Entscheiden Sie sich, den Akku zu leasen, dann ist eine Vollkaskoversicherung sehr empfehlenswert. Im Falle eines Schadens müssten Sie sonst den teuren Akku selbst ersetzen, denn dem Leasinggeber steht die Entschädigung für den Akku zu.
DIE BESONDERHEITEN DES ELEKTROFAHRZEUGS
Sie sehen also: Grundlegend ändert sich in Ihrer Kfz-Versicherung nicht viel. Elektroautos müssen versichert werden; hier gibt es keine Ausnahme zum Verbrennerfahrzeug. Dennoch gilt es – vor allem in Bezug auf den Akku – auf wichtige Einschlüsse in Ihrer Kfz-Versicherung ein Augenmerk zu legen. Achten Sie auf die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung, anstatt das Sparpotenzial bis zum letzten Cent auszureizen.
Beratung anfordern: www.sanverdi24.de/kontakt
Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen
08.06.2021