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Beitragsbemessungsgrenze 2024 und 2025 – Was bedeutet das für die Private Krankenversicherung?

Beitragsbemessungsgrenze 2024 und 2025 – Was bedeutet das für die Private Krankenversicherung?

Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Diese Grenze ist ein entscheidender Faktor, der beeinflusst, ob und in welchem Umfang man sich privat krankenversichern kann. Für viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die überlegen, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln oder bereits dort versichert sind, ist es wichtig, die Änderungen für die Jahre 2024 und 2025 zu verstehen.

 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird für die Berechnung der Beiträge nicht herangezogen. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 66.600 Euro brutto jährlich bzw. 5.550 Euro monatlich. Für das Jahr 2025 wird eine moderate Anhebung erwartet, da die Löhne und Gehälter in Deutschland in den letzten Jahren stetig gestiegen sind.

 

Beitragsbemessungsgrenze und die Private Krankenversicherung

Wer als Angestellter ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, kann zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, liegt 2024 bei 66.600 Euro und steigt im Jahr 2025 auf voraussichtlich 68.400 Euro.

Für viele Gutverdiener ist der Wechsel zur PKV eine attraktive Option, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen, sondern vom gewählten Leistungsumfang und vom Eintrittsalter abhängen. Besonders junge und gesunde Personen profitieren von niedrigen Beiträgen, die unter denen der GKV liegen können.

 

Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die GKV und PKV

Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hat sowohl auf gesetzlich als auch auf privat Versicherte Auswirkungen:

  • Gesetzlich Versicherte: Bei einer Erhöhung der Grenze werden höhere Gehälter in die Beitragsberechnung einbezogen, was zu höheren Beiträgen für Gutverdiener führt. Wer oberhalb der Grenze verdient, wird jedoch nicht mehr belastet.
  • Privat Versicherte: Für diejenigen, die überlegen, in die PKV zu wechseln, ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Wer in 2024 die Grenze von 66.600 Euro überschreitet, kann zur PKV wechseln. Im Jahr 2025 gilt die neue Grenze von 68.400 Euro. Angestellte, die unter dieser Grenze verdienen, müssen in der GKV bleiben.

 

Beratung durch Sanverdi Versicherungsmakler

Die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Bei Sanverdi Versicherungsmakler bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir sind in Tuttlingen, Spaichingen, Pforzheim, Karlsruhe und dem Raum Stuttgart für Sie da und unterstützen Sie bei der optimalen Absicherung Ihrer Gesundheit. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen auf, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

 

Fazit: Beitragsbemessungsgrenze als wichtiger Faktor für die PKV-Wahl

Die jährlichen Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze beeinflussen maßgeblich die Entscheidung, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert bleibt oder wechselt. Wer sich mit dem Gedanken trägt, in die PKV zu wechseln, sollte die aktuellen Grenzen für 2024 und 2025 genau im Blick behalten. Gerade für Angestellte mit einem Einkommen nahe der Versicherungspflichtgrenze lohnt es sich, die Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls den Wechsel in die private Krankenversicherung zu prüfen.

Für eine individuelle und kompetente Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns bei Sanverdi Versicherungsmakler!

 

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