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Bauherrenhapftlichtversicherung ein „MUSS“ für jeden Bauherren!

WAS IST VERSICHERT?
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder
Verstoß gegen die Überwachungspflicht. Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?
• Vorsatz
• Haftpflichtansprüche mitversicherte Personen untereinander
• gesetzliche Haftpflicht des VN als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kfz-Anhängers verursacht werden
• Geldstrafen und Bußgelder
• Veränderung des Grundwasserspiegels
• Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Sinem Bikec

16.03.2022

 

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