ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN UNGEWÖHNLICHER RISIKEN
Eine Privathaftpflichtversicherung zu finden oder eine Hausratversicherung abzudecken, stellt in den wenigsten Fällen ein Problem dar. Doch bei bestimmten Branchen oder Betrieben kann es schwierig werden.
Das Schöne am Beruf des Versicherungsmaklers ist sicherlich, dass man mit den verschiedensten Leuten und Branchen zu tun hat, schließlich kommt früher oder später jeder an den Punkt, an dem er Versicherungen braucht. Sei es – wie in den gewöhnlichsten Fällen – für ein neues Auto oder zur Absicherung des Hausrates. In diesen Fällen stehen am deutschen Markt hunderte Tarife zur Auswahl. So weit, so gut. Nun gibt es aber auch Risiken, die eben nicht jeder Versicherer übernimmt.
Denken wir nur einmal an ein schadenvorbelastetes Wohngebäude.
Doch auch (oder gerade vor allem) im gewerblichen Bereich gibt es Risiken, die von Versicherungsgesellschaften nicht oder nur sehr ungern übernommen werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen gern solche „Sonderrisiken“ aufzeigen und Ihnen zwei Kooperationspartner vorstellen, die sich im Speziellen auf diese Art ausgerichtet haben:
Diskotheken, Tanzlokale
Für diese Art von Betrieben gewähren nur wenige Versicherer Schutz. Neben dem erhöhten Feuerrisiko sind es besonders Leitungswasserschäden, die an solchen Gebäuden entstehen können. Auch Einbrüche werden aufgrund der Ansammlung von Wertgegenständen (Elektrogeräte, Einrichtungsgegenstände usw.) häufig verzeichnet. Daneben sind Haftpflichtschäden in diesem Bereich keine Seltenheit.
Die Vergangenheit zeigt, dass sich tragische Unfälle durch Pyrotechnik auch hierzulande durchaus ereignen können: In einer Kölner Disco erlitten vor einigen Jahren mehrere Besucher schwerste Verbrennungen durch eine unsachgemäß ausgeführte Pyrotechnikeinlage.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Lokalitäten, in denen Menschenmengen zusammenkommen, tanzen und womöglich Rauschmittel konsumieren, regelmäßig Ansprüchen ausgesetzt sind.
Bitte achten Sie explizit darauf, dass es sich beim versicherten Risiko tatsächlich um eine Diskothek, nicht um einen Gastronomiebetrieb handelt!
Flüchtlingsunterkünfte
Sichere und menschenwürdige Unterbringungen von Asylsuchenden werden nach wie vor diskutiert. Die hohen Gefahren, denen diese Gebäude ausgesetzt sind, kommen vor allem durch wechselnde Bewohner zustande. Auch sind viele Notunterkünfte wie Lagerhallen, Schulen usw. keinesfalls auf eine dauerhafte Nutzung und Bewohnung ausgerichtet. Denken wir nur an den Brandschutz oder Fluchtwege. Zudem kommen oft Nachlässigkeit oder Unwissenheit im Umgang mit elektronischen Geräten, offenes Feuer in den Räumlichkeiten oder politisch motivierte Straftaten (z. B. Brandstiftung) hinzu.
Synagogen, Moscheen
Auch hier ist als Hauptrisiko wohl Feuer zu nennen. Ein Beispiel dazu aus dem mittelfränkischen Fürth: In einer denkmalgeschützten Synagoge ist ausgerechnet am höchsten jüdischen Feiertag Yom Kippur vor einigen Jahren ein Brand ausgebrochen. Ausgelöst wurde dieser damals durch mehrere Kerzen, die über Nacht angezündet blieben. Damals entstand ein Schaden von über einer halben Million Euro. Der Schaden wurde übrigens vollständig vom Versicherer übernommen.
Entsorgungs-/Recyclingbetriebe
Nur wenige Versicherer kennen die Bedürfnisse von Entsorgungsbetrieben bzw. Betrieben aus der Abfallwirtschaft. Insbesondere im Zusammenhang mit Brandschäden werden Risiken nur unzureichend kalkuliert. Das hat zur Folge, dass auch für diese Zielgruppenbetriebe viele Versicherungsunternehmen keine Absicherung gewährleisten wollen/können. Wir bieten auch hier umfassenden Versicherungsschutz für die Risiken Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Vorräte, entgangener Geschäftsgewinn, Betriebshaftpflicht inklusive Produkthaftpflicht, Umweltschadenhaftpflicht sowie Schäden durch Asbest. Die Voraussetzungen beziehen sich überwiegend auf den Brandschutz (baulich, technisch sowie organisatorisch) sowie die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Verbesserungen des Brandschutzes und Betriebsabläufen.
Spielhallenbetriebe
Versicherungsschutz für Spielcasinos oder Spielotheken zu erhalten ist ähnlich kompliziert wie für Diskotheken, denn überall wo Menschen nahezu rund um die Uhr ein- und ausgehen, ist die Gefahr, dass etwas passiert, groß.
Als Hauptrisiko sind hier allerdings Raubüberfälle oder Einbrüche zu nennen, doch auch der Betriebsinhalt sowie die Elektronikausstattung stellen einen beträchtlichen Wert dar und sollten gegen versicherbare Gefahren abgesichert werden. Denn trotz des strikten Alkoholverbotes in Spielhallen soll es schon vorgekommen sein, dass Gäste bereits alkoholisiert die Räume betreten haben. Handgreiflichkeiten und Übergriffe untereinander und Beschädigungen von Inventar sind nur einige Beispiele.
Leerstehende Gebäude
Auch hierfür bieten wir Lösungen an.
Sanverdi Versicherungsmakler GmbH
Tuttlingen, den 04.11.2020