Hausratversicherung
Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre Möbel, elektronischen Geräte oder andere Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden. Falls Sie schon vor dem Umzug eine Hausratversicherung hatten, dann geht diese problemlos auf Ihre neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Natürlich müssen Sie Ihren Versicherer über den Umzug informieren. Während des Wohnungswechsels genießen Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt.
Tipp: Sie sollten im jedem Fall Ihre Versicherungssumme prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie etwa in eine größere Wohnung, so besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Lassen Sie Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben.
Sanverdi Versicherungsmakler GmbH
Sinem Bikec
12.10.2021