In den letzten Jahren ist eine Rechtsschutzversicherung für Mieter von Wohnungen oder Häusern immer wichtiger geworden. Eine solche Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits rund um die Nutzung von Wohnimmobilien. Sie übernimmt also beispielsweise die Kosten für einen Anwalt, falls sich Streitigkeiten nur vor Gericht klären lassen. Themen, die oft zu Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern führen, sind etwa Mängel an der Mietsache (Schimmel oder Defekte) und die damit oft verbundene Mietminderung. Aber auch die Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungen oder Kautionsauszahlungen führen häufig zu Unstimmigkeiten. Abhängig vom gewählten Tarif ist auch die außergerichtliche Klärung im Rahmen einer Mediation im Leistungsumfang enthalten. Der Mieterrechtsschutz ist meist Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung und kann nicht separat abgeschlossen werden. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass gemietetes Mobiliar, wie z. B. Einbauküche oder Einbauschränke, in Ihrer Hausratversicherung mit abgesichert ist. Ergänzend beziehungsweise alternativ dazu ist es wichtig, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch bei Mietsachschäden leistet. Dies greift immer dann, wenn in den gemieteten Räumen fest verbaute Einrichtung oder vermietete Gegenstände durch Sie beschädigt werden. Dazu zählen beispielsweise gesprungene Fliesen, ein Riss im Waschbecken oder Brandschäden
am Fußbodenbelag. Häufig werden solche meist kleinen Beschädigungen erst beim Auszug festgestellt. Einmalige Schadensereignisse sind im Regelfall durch die Privathaftpflicht gedeckt; normale Abnutzung durch täglichen Gebrauch rechtfertigt meist keine Anspruchsstellung durch den Vermieter.
Sinem Bikec
Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen
16.07.2021