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Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz!

Diese Rechnung geht tatsächlich oft auf, daher machen das auch immer mehr Leute. Nun genießen Mieter in Deutschland viele Rechte, was grundsätzlich eine gute Sache ist. Aber natürlich kann dies sehr negative Auswirkungen für den Vermieter haben – vor allem wenn ein Streitpunkt an sich unberechtigt ist. Das kann z. B. eine Mietminderung sein, die wegen eines Sachverhalts vorgenommen wird, der bei Wohnungsbezug bereits bekannt war. Zusätzlich erschwert werden solche Fälle, wenn man als Vermieter nicht in der Nähe des Mietobjekts wohnt und ein klärendes Gespräch von Angesicht zu Angesicht nicht gleich möglich ist. Und auch Mieter, die sich einfach frech verhalten und „ihr gutes Recht“ ganz bewusst überstrapazieren und Probleme schaffen, die gar nicht existieren, damit die Miete gedrückt werden kann, gibt es leider. Der Super-GAU für jeden Vermieter sind dann natürlich ausfallende Mietzahlungen. Dabei ist es egal, ob bewusst eingestellt oder aufgrund Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr gezahlt werden kann. Als Vermieter sind Sie immer gut damit beraten, einen Vermieter-Rechtsschutz zu haben, der Ihnen im Fall des Falles rechtlich den Rücken stärkt und für anfallende Kosten aufkommt. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Zwangsräumung ohne Probleme im mittleren vierstelligen Kostenbereich landen, fallen die Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz vergleichsweise niedrig aus. Gehen Sie hier bitte kein unnötiges Risiko ein. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre konkrete Situation gibt. Auch Informieren zu den Themen wie Mietnomadenschutz und Mietausfall können Sie bei uns abrufen. Sprechen Sie uns einfach an.

Bitte kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern. 

Sinem Bikec

Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen

26.02.2021

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