Das neue Komforthotel ist erst teilweise fertig. Sie werden permanent vom Baulärm gestört. Das nervt nicht nur Sie, sondern auch das unfreundliche Hotelpersonal. Der endlose Weg zum Strand führt vorbei an unzähligen Baustellen. Und das ist erst der Anfang! Der ganze Urlaub ist alles andere als erholsam. Wenn wenigstens das Essen in Ordnung wäre… Was tun? Na klar: Zumindest eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises muss her! Leider zeigt sich der Veranstalter nicht gerade begeistert von Ihrer Idee, Ihnen einen vierstelligen Betrag zu erstatten.
Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes. Also bekommt Ihre Rechtsschutzversicherung Arbeit – aber haben Sie auch solche Vertragsstreitigkeiten in Ihrem Vertrag abgesichert? Oder nur den „Einsteiger-Rechtsschutz“ für Ihren Pkw? Lassen Sie sich den Ärger mit zahlungsunwilligen Vertragspartnern abnehmen, lassen Sie sich Ihren Anwalt von Ihrem Rechtsschutz bezahlen! Bitte sprechen Sie einfach mit uns, wir beraten Sie gerne.
Kostenrisiko
Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro). Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €) 1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €) 2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €) 3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €) Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen
28.01.2021