Starkregen ist ein Wetterphänomen, das Jahr für Jahr verschiedene Regionen unseres Landes heimsucht. Da kann es Schäden und Unstimmigkeiten mit den Versicherern geben.
RÜCKSTAUSICHERUNG IN DER ELEMENTARSCHADENDECKUNG (Gebäudeversicherung)
„Es gießt wie aus Eimern!“, „Es regnet Hunde und Katzen!“ – der Volksmund hat schöne Redensarten gefunden, um es bildlich zu umschreiben, wenn es so stark regnet, dass man ins Überlegen kommt, ob man nicht besser zwei von jeder Art um sich scharen sollte.
Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus dem ganzen Land. Gefühlt häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren aber. Dieses Wetterphänomen ist noch erstaunlich unerforscht. Dr. Andreas Becker, Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, behandelte 2019 das Thema in einer sehr interessanten Präsentation. Spoiler: In dieser zieht der Experte das Fazit, dass ausnahmeslos jeder Ort in Deutschland ein vergleichbares Risiko hat, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein.
Was ist Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen in zwei Stufen:
Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter
- Mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
- Mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Starkregen-Stufe 2 / Unwetter
- Mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
- Mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Was kann passieren?
Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen ist das alles gar kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit aber soviel Wasser vom Himmel, dass der Boden es nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kann an die Oberläche und anschwellende Gewässer können über die Ufer treten. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.
Schäden an Haus und Hausrat
Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, hat Ihr Kunde einen Schaden – und meist keinen kleinen. Holz und Parket/Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz.
Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung bzw. ebensolchen Rückstau absichern. Das sowohl in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung. Tut man das, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen, Firmen beauftragen, die alles wieder richten, und hat lediglich eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese beträgt in der Regel 10 % der Schadensumme. Es gibt aber auch immer einen Mindest-SB und einen maximalen. In unseren Leistungsvergleichen finden Sie diese im Bereich der Elementarschäden (Wohngebäude/Hausrat).
Das nicht so Gute: Elementardeckung bleibt für Kunden mit ungünstigem Standort schwer bis unmöglich erhältlich (ZÜRS-Zonen) und – nun kommen wir zum Thema dieses Artikels – viele Versicherer decken den Rückstau nur noch, wenn auch eine Rückstauklappe verbaut wurde.
Die Rückstauklappe
Dieses Video der Stadt Saarbrücken behandelt das Thema Rückstau sehr gut. Ab 4:10 wird die Rückstauklappe erklärt. Das ist sicher greifbarer, als wenn wir das an dieser Stelle abstrakt beschreiben. Ob in einer Gemeinde oder Stadt der Verbau einer Rückstausicherung vorgeschrieben ist, lässt sich der örtlichen Entwässerungssatzung entnehmen. Pauschal gilt: Je überschwemmungsgefährdeter eine Region ist, desto wahrscheinlicher ist eine Sicherung vorgeschrieben.
Wie stellen sich die Versicherer dazu?
Sehr viele Versicherer übernehmen einen Schaden bei fehlender Rückstauklappe, sofern diese behördlich nicht vorgeschrieben ist. Das ist im Grunde bereits eine sehr faire Lösung, verlangt der Versicherer dann doch nicht mehr, als dass sich der Kunde an bestehende Vorschriften hält.
Sanverdi Versicherungsmakler GmbH
08.10.2020